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   LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03   

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https://dejure.org/2006,25782
LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03 (https://dejure.org/2006,25782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.02.2006 - L 3 U 141/03 (https://dejure.org/2006,25782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - L 3 U 141/03 (https://dejure.org/2006,25782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Innerer Zusammenhang zwischen einem Betriebsausflug und der versicherten Tätigkeit; Gleichsetzung der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung mit der versicherten Betriebstätigkeit; Bestehen des Versicherungsschutzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG vom 05.05.1994 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ist der versicherten Betriebstätigkeit gleichzusetzen (BSG 1, 179; 7, 249; 56, 283, 284).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Dabei sind Betätigungen, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang stehen, versichert, während diejenigen, die der Privatsphäre angehören, unversichert sind (BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 21 und 95).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Ungeachtet des privaten Charakters einer Verrichtung kann bei Dienstreisen ein ursächlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit bestehen, wenn die besonderen räumlichen Verhältnisse der fremden Übernachtungsstätte den Unfall wesentlichen bedingt haben, die in ihrer besonderen Eigenart den Beschäftigten während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (BSGE 39, 180).
  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66

    Unfallversicherungsschutz - Berufsschüler - Klassenreise - Eigentümliche

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66).
  • SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen - und mithin auch der Gang zur Toilette - sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66, Bayerisches LSG, Urteil vom 01.02.2006, L 3 U 141/03).
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